"Wir sollten jetzt nicht das Kind mit dem Bade ausschütten"

Willi Stächele kritisiert das geplante Leiharbeitsverbot in der Fleischindustrie

01.10.2020, 11:35 Uhr
Ab April nächsten Jahres soll Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten werden. (Foto: Joanda/Pixelio.de)
Ab April nächsten Jahres soll Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten werden. (Foto: Joanda/Pixelio.de)

Der Landtagsabgeordnete Willi Stächele (CDU) kritisiert das geplante Gesetz, nach dem ab April nächsten Jahres Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten werden soll.

Das "Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz", das auf eine Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zurückgeht, sieht vor, dass die Fleischwirtschaft ab 1. Januar in der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen mehr einsetzen darf. Ab dem 1. April soll in diesem Bereich auch die Arbeitnehmerüberlassung – also die sogenannte Leiharbeit – verboten werden. Anlass für die Neuregelung ist der Fall Tönnies mit zahlreichen Corona-Infektionen, die auf die schlechte Unterbringung des Fremdpersonals zurückgeführt wurden.
 
Um sich ein eigenes Bild von der Problematik zu machen, traf sich der Landtagsabgeordnete Willi Stächele (CDU) mit dem Betriebsleiter der Schinkenhof GmbH aus Achern, Johannes Müller, und der Geschäftsführerin von Acrobat, einer ebenfalls in Achern ansässigen Leiharbeitsfirma. Acrobat-Chefin Sylvia Selinger zeigte sich empört, „dass in Deutschland Werkverträge und Zeitarbeit von Seiten der Politik einfach vermischt werden“ und reine Zeitarbeitsfirmen wie Acrobat „jetzt aufgrund massiver Verstöße von Sub- und Sub-Sub-Unternehmen mitbestraft werden“.
 
Sie betonte, dass ihre Firma seit der Gründung vor 23 Jahren nicht ein einziges Mal einen Werkvertrag geschlossen habe. „Unsere Mitarbeiter sind mit einem festen Arbeitsvertrag bei uns beschäftigt und wir bezahlen einen mit den Gewerkschaften ausgehandelten Tariflohn“, sagte sie. Ihre Mitarbeiter seien allesamt in Deutschland sozial- und krankenversichert, was bei sehr vielen Werkverträgen nicht der Fall sei. Gerade in der Fleischindustrie, wo es saisonale Schwankungen bei den Aufträgen gäbe, sei Zeitarbeit ein sinnvolles Instrument für die Flexibilität, so Selinger.
 
Johannes Müller vom Acherner Schinkenhof bestätigte Selingers Aussagen. Die Fleischwarenbranche unterläge, wie die gesamte Lebensmittelbranche, jahreszeitlichen und saisonalen Produktionsschwankungen. „Wir reden hier von begrenzt haltbaren Produkten, welche in konstanter Qualität und in der jeweils benötigten Menge immer rechtzeitig dem Verkauf zur Verfügung stehen sollen beziehungsweise müssen“, so der Betriebsleiter. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, sei ein hohes Maß an Flexibilität nötig. „Die Möglichkeit, in Spitzenzeiten auf Zeitarbeit zurückzugreifen, sichert den Erfolg und die wirtschaftliche Existenz der mittelständischen Betriebe“, sagte er. Der korrekte Umgang mit den Leiharbeitern sei bei ihm, wie auch in vielen anderen Betrieben, seit Jahren gelebte Praxis. „Nebenbei haben viele unserer heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Zeitarbeit den Spaß am Arbeiten mit Lebensmitteln entdeckt und sind dabeigeblieben“, berichtete er.
Das neue Gesetz, das noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen des Fleischerhandwerks mit höchstens 49 Beschäftigten vor. Der Schinkenhof, der 75 Menschen beschäftigt, würde demnach voll unter das geplante Leiharbeitsverbot fallen.

Willi Stächele warnte: „Es darf jetzt nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Viele seriöse Zeitarbeitsunternehmen dienen der Flexibilität am Arbeitsmarkt und tragen den schwankenden, nachfragebedingten Anforderungen der Betriebe Rechnung.“ Zumindest müsse bei der Ausnahmeregelung die Zahl der Beschäftigten deutlich auf mittelständisches Interesse erhöht werden, forderte er.
 
Johannes Müller vom Schinkenhof geht noch einen Schritt weiter: „Das Festlegen einer Personenobergrenze ist hier grundsätzlich nicht sinnvoll und zielführend“, sagte er. Es gehe vielmehr um korrekte Arbeits- und Lebensbedingungen. Diese könnten nicht an einer Beschäftigtenzahl als fiktive Regelgröße festgemacht werden. „Um die Einhaltung von Richtlinien zu gewährleisten, kennt unser Rechtsstaat andere Möglichkeiten“, betonte er.
 
 
Foto: Joanda/Pixelio